Küsse und Berührungen aus sinnlichen und lüsternen Gründen sind als Todsünden durch die Katholische Kirche und ihre Heiligen verurteilt, sowohl für verheiratete als auch unverheiratete Personen

Papst Alexander VII., Verschiedene Irrtümer in moralischen Fragen, Nr. 40, 24. September 1665 und 18. März 1666: “Es ist eine wahrscheinliche Meinung, die besagt, dass ein Kuss nur eine lässliche Sünde ist, wenn er getan wird wegen der fleischlichen und sinnlichen Freude, die durch den Kuss entsteht, wenn die Gefahr weiteren Nachgebens und Verunreinigung [Ausfluss] ausgeschlossen ist.” – Aussage anathemisiert [verdammt] durch Papst Alexander VII. (Denz. 1140)

Jean Gerson, Oeuvres Complétes (katholischer Theologe, Mystiker und Kanzler der Pariser Sorbonne): “Mehrere Doktoren [der Theologie] vertreten, dass es eine Todsünde ist, bereitwillig niederen fleischlichen Gedanken zu fröhnen, um sich an sich selbst zu ergötzen, auch ohne es in die Tat umzusetzen. Seien Sie sich aber gewiss, dass Küsse, Blicke, und das Streicheln, vor allem durch solche bösen und lüsternen Gedanken verursacht – ohne dass sich mehr daraus entwickelt – eine noch größere Sünde ist. [...] Es ist noch schlimmer, wenn diese Küsse nicht die Aufrichtigkeit wahren, die in der Regel in der Öffentlichkeit geachtet wird.”

“... Ist es eine Sünde zu küssen? Ich antworte, dass Küsse zwischen den Eheleuten, die den gleichen Anstand wahren wie der Kuss des Friedens in der Kirche, oder die sie öffentlich tun, ohne Sünde sind. Wenn sie sie aber so unanständig [und wollüstig] tun, dass ich nicht in die Details gehen will, ist es eine abscheuliche Todsünde. Wenn Küsse zwischen Fremden und öffentlich getan werden, als ein Zeichen des Friedens, zwischen Freunden oder Verwandten, ohne böse Gedanken, ist es keine Sünde. Sie könnten gefährlich sein zwischen Geistlichen oder Menschen des gleichen Geschlechts oder gleicher Abstammung oder an einem geheimen Ort, und wenn sie länger als notwendig dauern.”

Die Morallehre der Kirche, die Küsse "aus Gründen der fleischlichen und sinnlichen Lust" verurteilt dürfte eine Überraschung für viele Ehepaare sein, die dachten, dass dies zu tun rechtmäßig sei innerhalb einer Ehe. Einige werden jetzt gewiss schnell mutmaßen, dass diese Aussage nur für unverheiratete Menschen gilt. Doch die Wahrheit ist, dass es nicht ein einziges Anzeichen in dieser Hinsicht gibt, das auch nur entfernt diese Vermutung nahelegt. Dieser Einwand ist auch leicht widerlegt, wenn man den Wortlaut und die Absicht hinter diesem Erlass berücksichtigt, der selbstverständlich sowohl für verheiratete als auch unverheiratete Menschen gilt. Beachten Sie, dass "Ausfluss" eine ältere Bezeichnung für "Ejakulation" oder "Samenerguss außerhalb rechtmäßigen Verkehrs" ist, der in der Bibel stets Unreinheit zur Folge hat.

Daher, auch wenn Ehepartner oder unverheiratete Menschen sich darüber hinaus auf nichts weiter einlassen als auf die Handlung des Küssens, und keine andere sexuelle Sünde oder Handlung begehen, würde es, gemäß der obigen kirchlichen Verdammung, immer noch als eine Todsünde betrachtet, wenn sie “um des fleischlichen und sinnlichen Vergnügens willen” küssen, selbst wenn “die Gefahr weiteren Nachgebens und Verunreinigung [Ejakulation] ausgeschlossen ist”,

Das gilt natürlich sowohl vor, während, und nach dem ehelichen Akt, und gilt für verheiratete als auch unverheiratete Menschen gleichermaßen. So dürfen Ehegatten einander nie auf eine sinnliche Art und Weise küssen oder sich gegenseitig in dieser Weise zu sexueller Wollust oder "Ausfluss" steigern, entweder als eine Handlung, die vollständig vom ehelichen Akt getrennt ist, oder als eine Handlung, die im Zusammenhang mit dem ehelichen Akt (Vorspiel) begangen wird, selbst wenn Ausfluss oder Ejakulation ausgeschlossen ist.

Die verurteilte Aussage erwähnt ausdrücklich, dass Küsse, die getan werden "wegen der fleischlichen und sinnlichen Freude, die durch den Kuss entsteht" Todsünden sind, auch wenn "die Gefahr weiteren Nachgebens und Verunreinigung [Ausfluss] ausgeschlossen ist", so dass niemand, ob verheiratet oder unverheiratet, die Vorstellung haben sollte, dass es erlaubt wäre, eine andere Person um des sinnliches Vergnügens willens zu küssen, solange denn sich nichts weiter daraus entwickelt.

Es ist wichtig, diesen Punkt zu erwähnen, da viele wollüstige Paare allerlei unnötige Handlungen praktizieren vor, während und nach sexuellen Beziehungen. Sie versuchen diese schändlichen Taten zu rechtfertigen, indem sie behaupten, sie könnten ohne sie den sexuellen Akt nicht vollziehen. Allerdings ist ihre sündige Entschuldigung verurteilt durch dieses Dekret allein.

Der Hauptgrund dafür, warum der Akt des Küssens um der geschlechtlichen Lust willen, Todsünde ist nach den Lehren der Katholischen Kirche, den Heiligen und Theologen, ist, dass es Wollust ist und keinem vernünftigen Zweck dient als gottlos das egoistische sexuelle Verlangen der Ehegatten zu erregen, während diese Handlungen völlig ungeeignet sind, die Zeugung eines Kindes zu bewirken. Diese Tatsache zeigt uns also, dass sinnliches Küssen eine völlig egoistische und unnötige Handlung ist, mit keinem anderen Zweck, als die schändliche Lust zu entflammen, die der Tugend und dem Wohl der Ehe entgegensteht. Es sei denn, dass Mann oder Frau völlig degeneriert sind, sollte der bloße Gedanke an Sex mit ihrem Ehepartner ausreichen, um ihre Lust zu entflammen und sie bereit zu machen – zumindest auf Seiten des Mannes. Und wenn das auf bloße Gedanken zutrifft, wie viel mehr mit Küssen und Berührungen?

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass für viele Männer, die von Sex und Frauen nichts wissen, der bloße Gedanke an sinnliches Küssen oder Berührungen ausreichend wäre, um sie in Gefahr einer Ejakulation zu bringen. Das geschieht auch heute noch bei einigen Männern, meist jungen Männern, die in diesen Dingen keine Erfahrung haben. Das ist, warum die verurteilte These, die diese Todsünde zu entschuldigen suchte, sogar erwähnt wenn "Ausfluss ausgeschlossen ist", als wollten sie argumentieren, dass nur Ejakulation oder zum Höhepunkt (oder Ausfluss) kommen die Todsünde sei und nicht auch die böse Absicht, die Wollust zu suchen. Aber, wie wir alle oben sehen konnten, sind sinnliche Küsse noch als Todsünde nach Gottes heiligem Gesetz verurteilt, ob die Verunreinigung nun tatsächlich eintritt oder nicht.

Der Umstand, dass viele Männer heute durch sinnliche Küsse oder Berührungen nicht in die Gefahr der Verunreinigung (Ejakulation) kommen, macht es nicht rechtmäßig oder rechtens. Denn es ist offensichtlich, dass die Handlung nicht auf einmal rechtmäßig wird, nur weil einige Männer ihre Herzen verhärtet haben und pervertiert sind. Kurz gesagt: alle Küsse und Berührungen, die aus Gründen der fleischlichen und sinnlichen Freude vollführt werden, sind als eine Todsünde durch die Katholische Kirche verurteilt.

Wollüstige Küsse und Berührungen zwischen Ehegatten sind ohne Zweifel Todsünden

Meister Jean Charlier de Gerson (13. Dezember 1363 – 12. Juli 1429), französischer Gelehrter, Lehrer, Reformer und Dichter, Kanzler der Universität von Paris, ein führender Kopf der konziliaren Bewegung und einer der prominentesten Theologen auf dem Konzil von Konstanz, hatte die folgenden interessanten Dinge zu sagen über lustvolle Küsse, Berührungen, Verhütung und darüber, sich selbst sinnlich zu erregen:

Jean Gerson, Oeuvres Complétes: “Mehrere Doktoren [der Theologie] vertreten, dass es eine Todsünde ist, bereitwillig niederen fleischlichen Gedanken zu fröhnen, um sich an sich selbst zu ergötzen, auch ohne es in die Tat umzusetzen. Seien Sie sich aber gewiss, dass Küsse, Blicke, und das Streicheln, vor allem durch solche bösen und lüsternen Gedanken verursacht – ohne etwas mehr – eine noch größere Sünde sind. [...] Es ist noch schlimmer, wenn diese Küsse nicht die Aufrichtigkeit wahren, die in der Regel in der Öffentlichkeit gehalten wird.

“… Du hast die Sünde der Wollust begangen: wenn du dein schamvolles Glied gestreichelt und liebkost hast, bis du schmutzigen fleischlichen Genuss erhalten. Wenn du solche Sünden mit anderen begangen hast, durch Worte, Küsse, Streicheln oder anderes Verhalten, oder unkeusche Gemälde … Wenn du diese Sünde gegen die natürliche Ordnung begangen hast, oder gegen die Ehrlichkeit, die dem Eheleben zueigen ist … Wenn du begehrst werden wolltest, oder wolltest, dass man dich für deine Schönheit, dein Gebaren, deine Kleidung, deine Aufmachung, dein Tanzen oder ausschweifende Blicke bewundert.

“... Was ein Junge in der Beichte sagen sollte: Ich streichelte mich oder andere manchmal, gedrängt durch ungeordnetes Verlangen; Ich streichelte mich, in meinem Bett und anderswo – etwas, was ich nicht zu tun gewagt hätte, wenn andere Menschen dort gewesen wären. Manchmal kann der Priester solches Streicheln nicht lossprechen. Wenn es nicht gebeichtet, und im Detail offenbart wird, ganz gleich wie groß die Scham sein mag, kann man nicht losgesprochen werden; in einem solchen Fall ist die Beichte wertlos und die Person ist verdammt, für immer in der Hölle zu brennen. Die Tat und die Art, in der es getan wurde, müssen berichtet werden.

[Anmerkung: Das Heilige Konzil von Trient lehrt unfehlbar ebenso (Sacrosancta oecumenica, 14. Sitzung, 5. Kapitel (Von der Beichte): “Weil aber alle Todsünden, sogar die der Gedanken, die Menschen (Eph 2,3) zu Kindern des Zorns und zu Feinden Gottes machen, so ist es notwendig, von Gott die Vergebung aller durch eine aufrichtige und schamhafte Beichte zu suchen. Während also die Gläubigen Christi sich bemühen, alle Sünden zu bekennen, deren sie sich erinnern, legen sie zweifelsohne alle der göttlichen Barmherzigkeit zur Verzeihung dar; diejenigen aber, welche anders handeln und wissentlich einige verschweigen, stellen der göttlichen Güte durch den Priester gar nichts zur Vergebung vor. Denn wenn ein Kranker sich schämt, dem Arzte die Wunde, die dieser nicht kennt zu zeigen, so heilt auch die Arznei nicht. Es ergibt sich hieraus, dass in der Beichte auch diejenigen Umstände angegeben werden müssen, welche die Art der Sünde verändern, weil ohne sie die Sünden selbst weder von den Büßenden vollständig angezeigt, noch von den Richtern erkannt würden und es nicht geschehen könne, dass diese über die Schwere der Vergehen richtig urteilen und den Büßenden dafür eine geziemende Strafe auflegen könnten.”

Ebenso sind folgende Sätze verdammt durch den Heiligen Stuhl am 24 September 1665 (Alexander VII.) und 4. März 1679 (Innozenz XI.) (siehe Denzinger: Enchiridion Symbolorum):

24. Wollust, Sodomie und Bestialität sind letztlich Sünden der gleichen Art, und so ist es genug, in der Beichte sagen, dass man sich verunreinigt hat.

25. Derjenige, der Geschlechtsverkehr mit einer unverheirateten Frau gehabt hat, erfüllt das Gebot der Beichte mit den Worten: "Ich habe eine schwere Sünde begangen gegen die Keuschheit mit einer unverheirateten Frau", ohne den Geschlechtsverkehr erwähnen zu müssen.

50. Verkehr mit einer verheirateten Frau, mit Zustimmung ihres Mannes, ist nicht ehebrechen, und so ist es genug, in der Beichte zu sagen, dass man Unzucht getrieben hat.

58. Wir sind nicht verpflichtet, einem Beichtvater zu beichten, der uns über die Angewohnheit einer Sünde befragt.]

“... Ist es eine Sünde zu küssen? Ich antworte, dass Küsse zwischen den Eheleuten, die den gleichen Anstand wahren wie der Kuss des Friedens in der Kirche, oder die sie öffentlich tun, ohne Sünde sind. Wenn sie sie aber so unanständig [und wollüstig] tun, dass ich nicht in die Details gehen will, ist es eine abscheuliche Todsünde. Wenn Küsse zwischen Fremden und öffentlich getan werden, als ein Zeichen des Friedens, zwischen Freunden oder Verwandten, ohne böse Gedanken, ist es keine Sünde. Sie könnten gefährlich sein zwischen Geistlichen oder Menschen des gleichen Geschlechts oder Abstammung oder an einem geheimen Ort, und wenn sie länger als notwendig sind.”

“... Ist es eine Todsünde zu essen und zu trinken, um fleischliche Gelüste zu erregen? Ja, wenn es außerhalb der Ehe stattfindet, sogar wenn es mit dem Ehepartner ist; wenn es ist, um einen Genuss zu empfinden, der in der Ehe nicht erforderlich ist.

“... Das fünfte Gebot lautet: Du sollst nicht morden. ... Es begehen jene diese Sünde, denen es gelingt – in welcher Weise auch immer – die Frucht, die vom fleischlichen Verkehr zwischen Mann und Frau entstehen sollte, zu verhindern [etwa durch (natürliche oder künstliche) Empfängnisverhütung oder Abtreibung] … Jede Art von wollüstigem Streicheln zwischen zwei Personen ist verboten – seien sie nun verheiratet oder nicht – wenn es den Weg und das Gefäß, das die Natur voraussetzt um Kinder zu empfangen, nicht respektiert [das heißt, man darf “zusätzliche” sexuelle Handlungen nicht durchführen, die in sich selbst nicht geeignet sind zu zeugen oder nicht für die Fortpflanzung bestimmt sind]. Es ist schlimmer, wenn es außerhalb des natürlichen Wegs stattfindet [unnatürliche sexuellen Handlungen], entweder, außerhalb der Ehe oder, schlimmer noch, innerhalb der Ehe [das heißt, alle unnötigen und nicht zeugungsfähigen sexuellen Handlungen innerhalb der Ehe sind als schwerere Sünden zu erachten als als wenn sie außerhalb der Ehe begangen werden].

Ist es Ehegatten gestattet, die Zeugung eines Kindes zu verhindern? Nein: Ich sage oft, dass es eine schlimmere Sünde ist als Mord Sünde [daher entspricht Empfängnisverhütung – natürlich oder künstlich – Mord]. Es ist eine Sünde, die die Feuer der Hölle verdient. Kurz gesagt ist jede Art der Empfängnisverhütung während des Geschlechtsverkehrs unaufrichtig und verwerflich.”

Küsse, Berührungen, Umarmungen, Liebkosungen etc. können natürlich sündhaft oder nicht sündhaft sein, je nach dem, weshalb sie getan werden. Alle Küsse, Berührungen, Umarmungen und Liebkosungen, die um der Lust willen oder zum sinnlichen Vergnügen durchgeführt werden, sind Todsünden und müssen immer um jeden Preis von allen Menschen zu jeder Zeit vermieden werden. Natürliche Berührungen, Küsse, Umarmungen, Liebkosungen und dergleichen (solche wie sie zwischen Familienmitgliedern oder Geliebten in der Öffentlichkeit stattfinden) sind nicht sündhaft, sofern sie nicht aus sinnlichen oder wollüstigen Gründen vollzogen werden. Ehepartner müssen sich aber bewusst sein – auch wenn es nicht sündhaft ist, sich gegenseitig aus Zuneigung und Liebe zu umarmen, auch während des ehelichen Akts – dass exzessives oder unvernünftiges Umarmen leicht in der Hitze der Begierde geschehen kann, und dies ist gewiss sündhaft. Ebenso wenn Eheleute sich aus Zuneigung umarmen oder küssen, und sie erkennen, dass ihre Wollust durch diese Handlung erregt wird, müssen sie sofort mit dieser Handlung aufhören, die ihre Wollust weckt ist, oder sie sind schuldig sein der Todsünde ihre ungebotene Wollust zu entfachen.

Wollüstige Küsse und Berührungen sind Todsünden gegen das Naturgesetz

Aus den bisher abgehandelten Beweisen erschließt sich klar, dass sinnliche Küsse und Berührungen nicht nur Todsünden sind, sondern in Wirklichkeit auch Sünden gegen das Naturgesetz. Das bedeutet, dass jede Person, die nichts Falsches darin sieht, aus Gründen der fleischlichen Lust oder Wollust zu küssen oder berühren, ein Häretiker ist gegen das Naturgesetz, und als solcher sich außerhalb der Kirche Gottes befindet und damit von der Erlösung ausgeschlossen ist. Alle, ohne Ausnahme, die jemanden oder etwas geküsst oder berührt haben mit dem Ziel sinnliches Vergnügen zu gewinnen, haben durch ihre Tat bewiesen, dass ihre primäre oder sekundäre Absicht, diese von Natur aus böse, egoistische und schändliche Tat zu tun, nicht die rechtmäßige Absicht war, sich fortzupflanzen oder die Begierde zu ersticken, sondern vielmehr die sündhafte und unrechtmäßige Befriedigung und Erregung ihrer schändlichen Wollust wie die unvernünftigen Tiere. Nein, es wäre eine Beleidigung für die Tiere, diese abscheuliche Ehegatten Tiere zu nennen! Es wäre genauer, sie nicht Tiere zu nennen, sondern Dämonen, denn Tiere haben keine Vernunft, und sind damit untadelig. In Wahrheit sind solche Ehemänner und Ehefrauen in ihren Handlungen geringer als sie Tieren der Erde! "Körper, die von der Wollust verdorben sind, sind die Wohnstätten von Teufel." (St. Hilarius von Poitiers, Über das Evangelium, Mt. 11:2-10)

Jeder, ohne Ausnahme, der küsst und berührt um des fleischlichen und sinnlichen Vergnügens willen, das aus diesen Handlungen entsteht, begeht eine Todsünde gegen das Naturgesetz. Wie kann das sein, fragen Sie sich jetzt vielleicht? Ich antworte, dass es einfach zu beweisen ist. Zunächst sind wollüstige Handlungen um der Freude willen völlig egoistisch, beschämend und unnötig, um die Fortpflanzung zu bewirken. Zweitens, beachten Sie wie Menschen ihre Ehepartner vor anderen Leuten in der Regel nicht in einer sexuellen Weise oder zum fleischlichen Vergnügen küssen oder berühren (es sei denn, sie sind völlig degeneriert). Und bedenken Sie, dass sie sehr beschämt wären, wenn ihre Eltern, ihr Kind oder ein Freund sie plötzlich ertappen würde, während sie diese schändlichen, egoistischen und unnötigen Handlungen mit ihrem Ehepartner begingen. Es ist somit klar, dass ihnen ihr Gewissen sagt, dass es sich um eine von Natur aus böse, beschämende und unnötige Tat handelt; und doch, obgleich sie diese Wahrheit in ihrem Gewissen fühlen, weigern sie sich nichtsdestotrotz eben diese Scham zu empfinden, wenn sie diese wollüstige Handlungen begehen in der Gegenwart Gottes und Mariä und aller Heiligen und Engel im Himmel.

Wenig bekannt ist die traurige Wahrheit, die von den Heiligen immer wieder gelehrt worden ist, dass sündhafte sexuelle Gelüste und Handlungen Menschen auch unfähig machen, spirituelle Wahrheiten und Tatsachen wahrzunehmen (siehe Das Böse der Wollust macht den Menschen blind für geistliche Dinge). Das ist der Grund, warum die Menschen so offen gegen ihr natürliches Gewissen sündigen und Gott, da sie zugelassen haben, dass ihr Gewissen von ihren bösen Begierden erdrückt wird.

Einige Leute mögen einwenden, dass es viele andere Ereignisse gibt, die beschämend sind und die doch von Natur aus nicht sündig sind, wie etwa sich in die Hose machen oder gegen den eigenen Willen gezwungen werden, sich anderen nackt zu zeigen. Dieser Einwand würdigt jedoch nicht den offensichtlichen Unterschied zwischen 1) Menschen, die gezielt ihrer Sünde nachgebend wollüstige Handlungen begehen; und 2) Ereignissen, die beschämend sind, aber nicht gewünscht sind oder nach denen man sich nicht in einer sinnlichen Weise sehnt.

Wollüstige Handlungen sind Taten um eines Vergnügens willen und die mit dem Willen und zu dem Zweck begangen werden, eine sinnliche Begierde zu befriedigen, während die Ereignisse oder Handlungen, die dazu führen sich in die Hose zu machen oder gezwungen zu sein, sich nackt vor anderen Menschen zu zeigen, nicht etwas sind, wonach man sich sehnt oder eine Wollust, die man erstrebt. So haben diese Menschen nicht den Wunsch, dass diese Ereignisse geschehen sollen. Wenn diejenigen, die diese Ereignisse des Verschmutzens von Kleidung oder nackter Zurschaustellung gegen ihren Willen ertragen müssen, den Eintritt dieser Ereignisse mit sinnlicher Begierde oder Wollust begehren würden in derselben Weise, wie ein Mann oder eine Frau begehren und wünschen, dass wollüstige Handlungen stattfinden, würden sie in der Tat als die widerwärtigsten Perversen erklärt werden. Wer außer einem komplett und satanischen Perversen würde auf sinnliche Weise oder sexuell begehren sich in die Hose zu machen oder nackt zur Schau gestellt zu werden?

Als unser Herr gekreuzigt werden sollte, war Er zeitweilig gezwungen bis auf einen Lendenschurz unbekleidet zu sein. Unser Herr hatte sich diese Situation offensichtlich nicht ausgesucht und war beschämt, nackt vor der Menschenmenge stehen zu müssen. Es ist klar, dass es Ihm keinerlei wollüstiges Vergnügen bereitete, so dass Er also nicht sündigte. Falls jedoch jemand sich auf sinnliche Weise danach sehnen oder begehren sollte, nackt vor anderen Menschen zu erscheinen (wie z.B. ein Exhibitionist oder ein Nacktmodell), würde er eine Todsünde begehen und pervers sein.

Folglich ist es nicht die bloße schamhafte Handlung, die sündhaft ist, sondern die schamhafte Handlung, die mit der Absicht vollzogen wird, sich selbst sinnliches Vergnügen zu bereiten – das ist sündhaft. Küssen im Interesse geschlechtlichen Vergnügens ist etwas durch und durch egoistisches, das nur dazu dient, die Wollust zu steigern, und als solches, gegen das Naturgesetz ist, genauso wie Völlerei gegen das Naturgesetz ist. Es ähnelt in der Tat sehr der Sünde der Völlerei. Man könnte sagen, dass diejenigen, die diese Sünde begehen, Völlerei betreiben im ehelichen Akt. Es ist völlig selbstverständlich, dass es niemand jemals nötig hatte, das Gesetz Gottes zu brechen durch Küsse oder Berührungen ihrer Ehepartner in einer sexuellen Weise, um den ehelichen Akt durchführen zu können. Niemand musste jemals auf sinnliche Weise küssen oder berühren, um in der Lage sein, ein Kind zu machen. Das ist nur eine egoistische, schändliche und verurteilte Ausrede von sexuell pervertierten, moralisch verkommenen Menschen, um ihre sexuelle Wollust entfachen zu können. Küsse und Berührungen dürfen und können nicht getan werden, um die sinnliche Lust zu befriedigen, wie es völlig klar aus der obigen kirchlichen Anathemisierung (Verdammung) hervorgeht und aus den Worten von Jean Gerson (und wie wir sehen werden, St. Thomas von Aquin).

Ein gutes Beispiel dafür, wie Menschen, die heutzutage heiraten, durch Küsse sündigen, ist der Kuss, den Mann und Frau nach der Hochzeitszeremonie austauschen. Es ist offensichtlich, dass diejenigen, die sich auf eine laszive und beschämende Weise küssen, dem folgen, was sie von der Welt und den Medien gelernt haben, wenn sie sich böse Shows, Serien und Filmen ansehen, und dass sie als Folge daraus, dass sie sich diesen Dreck ansehen, ihr Schamgefühl und Gewissen vollständig durch ihre Wollust und Sinnlichkeit erstickt haben. Nur Menschen, die die Stimme ihres Gewissens völlig betäubt haben, würden es jemals wagen, einen anderen Menschen in einer beschämenden und lasziven Art und Weise zu küssen, oder aus Gründen geschlechtlichen Vergnügens zu küssen, und das umso mehr, im Fall von Personen, die dieses Böse in der Öffentlichkeit tun und vor anderen Menschen, und durch diese Tat in böser Absicht andere Menschen zu Sünden der Unreinheit und wollüstigen Gedanken und Wünschen versuchen. Menschen, die heiraten sowie alle anderen, die jemandem, der ihnen nahesteht, Zuneigung zeigen wollen, müssen stattdessen lernen, sie in einer reinen Weise als Brüder und Schwestern zu küssen oder wie es bescheidene verheiratete Menschen in der Öffentlichkeit tun, denn das ist die einzige Art von Kuss, die Gott erlaubt.

Tertullian, Gegen Marcion, Buch I, Kapitel 29, 207 A.D.: “Wir verteidigen die Ehe gerade dann am besten, wenn sie in feindseliger Weise, als unrein angegriffen wird, um damit den Schöpfergott herabzuwürdigen, Welcher der Ehrbarkeit der Ehe entsprechend dem ehelichen Bunde Seinen Segen gegeben hat zur Mehrung des menschlichen Geschlechts, so gut wie Er ihn der gesamten Schöpfung gab, zu guter und unsträflicher Benutzung. Speisen und Getränke werden ebensowenig dadurch verdammenswert, dass sie allzu exquisit sind, und aus diesem Grund zur Völlerei führen können; so wenig trifft die Kleidung deshalb ein Vorwurf, weil sie, zu kostbar hergestellt, zu Prunk und Aufgeblasenheit führt. Ebensowenig wird das eheliche Leben deshalb verabscheuungswert, weil in maßloser Weise gelebt zur Wollust entflammt. Es besteht ein großer Unterschied zwischen der Sache selbst und der Schuld, ihrem Wesen und der Ausartung. In derartigen Fällen ist daher nicht die Einrichtung selbst, sondern die Ausschreitung zu verwerfen, gemäß dem sittlichen Urteil des Urhebers der Einrichtung selbst, von Dem sowohl das: "Wachset und mehret euch" [Genesis 1:28] herrührt, als auch die Gebote: "Du sollst nicht ehebrechen" [Exodus 20:14] und "du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib" [Exodus 20:17], und Der auf jede blutschänderische, sakrilegische Lust so wie auch auf die ungeheuerliche und wahnsinnige Unzucht mit Männern und mit Vieh die Todesstrafe setzte.”

St. Thomas von Aquin verurteilt wollüstige Küsse und Berührungen bei verheirateten und unverheirateten Menschen gleichermaßen als Todsünden

Jetzt wollen wir uns dem zuwenden, was St. Thomas von Aquin über Küsse und Berührungen zu sagen hat.

St. Thomas von Aquin, Summa Theologica, Zweiter Teil des zweiten Teils, F. 154, Artikel 4:

"Ob in Berührungen und Küssen Todsünde sein kann?

"Einwand 1: Darin ist keine Todsünde. Denn: 1. Eph. 5. besagt: „Von Unzucht und aller Unreinheit oder Geiz soll unter euch nicht einmal die Rede sein, wie dies Heiligen geziemt, oder Unanständigkeit (womit nach der Glosse Küsse und Umarmungen gemeint sind) oder törichte Rede (schmeichelhafte Worte) oder leere Schwatzhaftigkeit… Denn dies sollt ihr wissen und verstehen, daß weder ein Unzüchtiger noch ein Unreiner noch ein Geiziger… sein Erbe haben wird im Reiche Christi und Gottes;“ in diesem letzten Teile der Stelle erwähnt aber der Apostel nicht mehr die Unanständigkeit, törichte, sinnentleerte Rede etc. Also sind diese letzteren Dinge keine Todsünden."

"[Antwort des Hl. Thomas:] Ich antworte, dem inneren Wesen nach seien allerdings Küsse und dergleichen keine Todsünde; denn sie können geschehen infolge der heimischen Gewohnheit oder wegen Verwandtschaft und sonst aus rechtmäßigen Gründen. Es kann jedoch etwas auch Todsünde sein auf Grund der Ursache; wie wenn jemand ein Almosen gibt, damit er einen zur Häresie verleite. Nun ist aber (I., II. Kap. 74, Art. 7 und 8) die innere Zustimmung zum Ergötzen an einer schweren Sünde bereits schwere Sünde, und nicht bloß die Zustimmung zur sündhaften Tätigkeit selbst. Da also die Unzucht und um so mehr die anderen Arten Wollust Todsünde sind, so ist auch die Zustimmung zum Ergötzen an solchen Sünden Todsünde und nicht bloß die Zustimmung zum Akte selber. Geschehen also Küsse und dergleichen auf Grund solchen Ergötzens, so sind sie Todsünden."

"Antwort [vom Hl. Thomas von Aquin] auf Einwand 1: Die drei letzten Dinge erwähnt der Apostel nicht, weil sie nur Sünden sind kraft ihrer Beziehung zu den ersten drei [d.h. Unzüchtigen, Unreinen und Geizigen (verheiratete Menschen können natürlich auch zu den Unreinen zählen, wie wir gesehen haben]."

"Einwand 2: Weiterhin gilt Unzucht eine Todsünde, weil sie dem Wohl des zukünftigen Aufwachsens des Kindes nachträglich ist. Aber diese werden durch Küsse und Berührungen oder Liebkosungen nicht angegangen. Daher ist keine Todsünde darin."

"Antwort [vom Hl. Thomas von Aquin] auf Einwand 2: Die Küsse und dergleichen Berührungen hindern zwar an sich nicht das Wohl der Nachkommenschaft; sie rühren jedoch von der Begierde her, welche der Ursprung dieses Hindernisses ist; und daraus leitet sich ihr Charakter als Todsünde ab."

Beachten Sie, dass der Hl. Thomas hier sagt, dass Küsse und Berührungen Todsünden sind, wenn sie "von der Begierde herrühren", und dass er nicht sagt, dass "es davon abhängt, ob sie im Rahmen der Ehe / Unzucht auftreten oder nicht" oder dass es "das ist, was entscheidet oder bestimmt, ob es sündhaft wird." Daher ist es aus dieser Definition von St. Thomas von Aquin völlig klar, dass er die wollüstigen Absicht bei der Vollführung dieser Handlungen als Quelle der Todsünde sieht, und nicht bloß weil sie im Kontext der Ehe auftreten oder nicht (wie auch weiter unten zu sehen).

Das ist der Grund, warum der Hl. Thomas von Aquin in Frage 154. Art. 1 als wollüstig und unrechtmäßig ablehnt “Handlungen, die nebensächlich sind zum fleischlichen Akt, wie z.B. Küsse, Berührungen und so weiter.” Der Hl. Thomas schreibt: “Wir können auch antworten, dass “Lüsternheit” sich auf bestimmte Handlungen bezieht, die nebensächlich sind zum fleischlichen Akt, wie z.B. Küsse, Berührungen und so weiter. (Summa Theologica, II-II. F. 154, Art. 1). Und so ist es klar, dass St. Thomas gelehrt hat, dass alle nicht der Fortpflanzung unmittelbar zugeordneten und unnötigen sexuellen Handlungen sündhaft sind und gegen die Natur.

"[Eine allgemeine Antwort von St. Thomas von Aquin auf alle Einwände:] Im Gegenteil ist ein lüsterner Blick weniger als eine Berührung, eine Liebkosung oder einem Kuss. Aber wie es geschrieben steht in Mt. 5:28, „Wer eine Frau ansieht, um sie zu begehren, der hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.“ DAHER SIND WOLLÜSTIGE KÜSSE UND DERGLEICHEN MEHR VIEL EHER TODSÜNDEN."

Der Hl. Thomas von Aquin scheint also zu sagen, dass sexuelle Sünden, die nicht zur Fortpflanzung führen, schlimmere Sünden sind als solche, die dazu führen.

"Weiterhin sagt Cyprian (Ad Pompon, de Virgin., Ep. LXII), ‘Durch ihren Verkehr, ihre Schmeicheleien, ihren Umgang, ihre Umarmungen, erkennen jene ihre Schande und ihr Verbrechen an, die in einem Schlaf mit einander verfangen sind, der weder Ehre noch Schamhaftigkeit kennt.’ Daher indem jemand diese Dinge tut, ist er eines Verbrechens schuldig, das heißt, einer Todsünde."

"Ich antworte, dass etwas zur Todsünde/werk wird auf zweierlei Arten. Erstens auf Grund seiner Art, und in dieser Hinsicht läuft ein Kuss, ein Streicheln oder eine Berührung nicht von Natur her auf eine Todsünde hinaus, denn es ist möglich, solche Dinge ohne Wollust zu tun, entweder weil es Brauch eines Landes ist, oder wegen irgendeiner Verpflichtung oder aufgrund eines vernünftigen Grunds. Zweitens wird eine Sache zur Todsünde auf Grund ihrer Ursache: daher sündigt derjenige, der ein Almosen gibt, um jemanden in eine Irrlehre zu führen tödlich wegen seiner korrupten Absicht. Es ist weiter oben [I-II, F. 74, A. 8] festgestellt worden, dass es eine Todsünde ist, nicht nur dem Akt zuzustimmen, sondern auch dem Ergötzen [oder Vergnügen] einer Todsünde. Daraus folgt, da Unzucht eine Todsünde ist, und umso mehr die anderen Arten der Wollust [1], dass in solchen ähnlichen Sünden [das heißt, die Sünden der Wollust] nicht nur Zustimmung zu der Handlung, sondern auch Zustimmung zum Vergnügen daran eine Todsünde ist. Folglich, wenn diese Küsse und Zärtlichkeiten um dieses Vergnügen [Wollust] getan werden, folgt, dass es Todsünden sind, und nur in dieser Hinsicht werden sie als wollüstig bezeichnet. Deshalb, soweit sie lüstern sind, sind es Todsünden."

[1]. "Und umso mehr die anderen Arten der Wollust ...", d.h. Wollust, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ehe begangen wird. Und übrigens betrachtet St. Thomas auch sexuelle Sünden, die innerhalb der Ehe begangen werden, als schwerere Sünden als solche, die außerhalb der Ehe begangen werden, wie wir später sehen werden.

Und für jene, die einwenden, dass St. Thomas sich hier nur mit Bezug auf die unverheirateten Menschen geäußert habe, da er das Wort "Unzucht" in einigen Fällen gebraucht hat (aber nicht immer), werden wir das folgende Zitat von ihm anführen, das dieses Argument widerlegt:

St. Thomas von Aquin, Summa Theologica, Ergänzung, F. 64. Art. 1 Antwort auf Einwand 3: "Wenn der Ehemann [sich ohne triftigen Grund weigert, die Eheschuld zu leisten]. . . dann sündigt er, und die Sünde seiner Frau, sollte sie wegen ihm in UNZUCHT fallen [Ehebruch, unreine Gedanken oder Masturbation], ist ihm teils zuzurechnen. Daher sollte er sich bemühen, sein Bestes zu tun, damit seine Frau enthaltsam bleibt."

Daher ist es von dem, was Sie oben gelesen haben, klar, dass wenn St. Thomas das Wort "Unzucht" erwähnt hat, er es benutzte hat, um sich auf die Sünden unverheirateter und verheirateter Menschen gleichermaßen zu beziehen. Und wir wissen, dass dies der Fall ist, denn wenn St. Thomas wollüstige Küsse und Berührungen weiter oben als Todsünden verurteilt – im zweiten Teil des zweiten Teils, F. 154, Art. 4 – wissen wir, dass er beide meinte, da, wie er sagte, alle Unzüchtigen, alle unreinen Menschen und alle Lüsternen in diese Kategorie von Todsündern fallen (siehe Einwand 1 und Antwort auf Einwand 1).

Und das ist wieder, warum der Hl. Thomas von Aquin in Frage 154. Art. 1 als wollüstig und unrechtmäßig ablehnt “Handlungen, die nebensächlich sind zum fleischlichen Akt, wie z.B. Küsse, Berührungen und so weiter.” Und so ist es klar, dass St. Thomas gelehrt hat, dass alle nicht der Fortpflanzung unmittelbar zugeordneten und unnötigen sexuellen Handlungen sündhaft sind und gegen die Natur.

Der wichtigste Punkt, den wir aus dieser so ausführlichen Erklärung des Hl. Thomas ableiten können, ist, dass Küsse und Berührungen um des sinnlichen Vergnügens willen, vollkommen unnötig für die Zeugung von Kindern sind und nichts anderem dient, als einer schändlichen, egoistischen, sündhaften und verurteilten Wollust. Es sind daher Todsünden, unvernünftig und unnatürlich.

Papst Alexander VII., Verschiedene Irrtümer in moralischen Fragen, Nr. 40, 24. September 1665 und 18. März 1666: “Es ist eine wahrscheinliche Meinung, die besagt, dass ein Kuss nur eine lässliche Sünde ist, wenn er getan wird wegen der fleischlichen und sinnlichen Freude, die durch den Kuss entsteht, wenn die Gefahr weiteren Nachgebens und Verunreinigung [Ausfluss] ausgeschlossen ist.” – Aussage anathemisiert [verdammt] durch Papst Alexander VII. (Denz. 1140)

Jean Gerson, Oeuvres Complétes: “Mehrere Doktoren [der Theologie] vertreten, dass es eine Todsünde ist, bereitwillig niederen fleischlichen Gedanken zu fröhnen, um sich an sich selbst zu ergötzen, auch ohne es in die Tat umzusetzen. Seien Sie sich aber gewiss, dass Küsse, Blicke, und das Streicheln, vor allem durch solche bösen und lüsternen Gedanken verursacht – ohne etwas mehr – eine noch größere Sünde sind. [...] Es ist noch schlimmer, wenn diese Küsse nicht die Aufrichtigkeit wahren, die in der Regel in der Öffentlichkeit gehalten wird.”

“... Ist es eine Sünde zu küssen? Ich antworte, dass Küsse zwischen den Eheleuten, die den gleichen Anstand wahren wie der Kuss des Friedens in der Kirche, oder die sie öffentlich tun, ohne Sünde sind. Wenn sie sie aber so unanständig [und wollüstig] tun, dass ich nicht in die Details gehen will, ist es eine abscheuliche Todsünde.”

Fazit: Um auf der sicheren Seite zu sein und um vollkommen zu werden, sollten Ehegatten einander nie berühren, küssen oder sogar nackt sehen beim Geschlechtsverkehr. Küsse und Berührungen vor dem Geschlechtsverkehr sind auch besonders problematisch, da sie einem Geschlechtsverkehr führen, der nicht von dem Wunsch geleitet ist, sich fortzupflanzen. Eheleute sollten auch niemals ausgezogen im Haus umhergehen oder nur teilweise angezogen. Insbesondere Frauen sollten nie in ihrer Unterwäsche oder nackt in der Gegenwart ihres Mannes umhergehen, da dieses Verhalten ohne Zweifel geeignet ist, seine Lust zu schüren. Mit diesem besonderen Problem haben wir es heute täglich zu tun, wenn Menschen nackt oder wie Huren angezogen in aller Öffentlichkeit oder auch nur zu Hause herumgehen – etwas, das in früheren Zeiten in der Regel unbekannt war, da die meisten Männer und Frauen in der Vergangenheit viel passender und bescheidener gekleidet waren, auch daheim. Als Beispiel, das diese Tatsache beweist, bedenken Sie einmal, wie Frauen-Unterwäsche vor 200 Jahren aussah. Ob Sie es glauben oder nicht, aber diese Unterwäsche war tatsächlich bescheidener als das, was viele Frauen heute als Rock oder Kleid in der Öffentlichkeit tragen!

Athenagoras von Athen (ca. 175 n. Chr.): “Im Namen derer also, die wir Brüder und Schwestern nennen, und andere Bezeichnungen, die unsere Beziehung zu ihnen beschreiben, achten wir mit größter Sorgfalt, dass ihre Körper unbefleckt und unverdorben bleiben mögen; denn das Logos sagt zu uns: „Wenn jemand deswegen zum zweitenmal küßt, weil es ihm gefallen hat“ und beifügt: „Daher soll der Kuss, oder vielmehr der Gruß, mit der größten Sorgfalt gegeben werden, da, wenn sich der geringste unreine Gedanken darin einschleicht, er uns vom ewigen Leben ausschließt“” (Bittschrift für die Christen (Apologia pro Christiana), Kapitel XXXII.--Erhöhte Moral der Christen).

Ebenso: “Wir [Christen] hingegen sind von einem zügellosen Geschlechtsverkehr so weit entfernt, dass uns nicht einmal ein begehrlicher Blick erlaubt ist. „Wer ein Weib ansieht, um ihrer zu begehren,“ heißt es, „hat schon die Ehe gebrochen in seinem Herzen.“ Was berechtigt, an der Reinheit des Lebenswandels derer zu zweifeln, die von den Augen keinen weiteren Gebrauch machen dürfen als den, wozu Gott sie bildete, nämlich dass sie uns Licht seien, denen also schon der sinnliche Blick als Ehebruch ausgelegt wird, weil die Augen anderen Zwecken dienen, und bei denen das kommende Gericht sich sogar auf das bloße Denken erstreckt?” (a.a.O.)

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