17. Kapitel

Alle Festtage, bei deren Vigilien man bei Brot und Wasser fastet, sowie am Gründonnerstag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten und an meinem Geburtstag sollen alle kommunizieren. Andere Nonnen, denen Gott größere Frömmigkeit verliehen hat, können – wenn sie mit brennender Sehnsucht darum bitten, jeden Samstag auf den Rat ihres Beichtvaters kommunizieren.“