11. Kapitel

Gottes Sohn spricht: „Die Äbtissin kann im Kloster mit wenigen Worten mit Handwerkern reden, wenn etwas Schadhaftes in Ordnung gebracht werden oder etwas Neues gemacht werden soll. Sonst soll sie aber im Kloster nie mit Weltmenschen außer mit Zeichensprache (?talgallret) reden.

Auch kann sie oder eine der Schwestern nicht ausgehen, außer wenn vielleicht ein neues Kloster gegründet werden soll. Dann soll die Äbtissin, der Beichtvater und der Konvent erfahrene Schwestern aussenden. Der Beichtvater kann mit einem Begleiter ausgehen, wenn es darum geht, die Festsetzung und Beachtung der Regel mit Vorgesetzten zu besprechen, ferner, um ein böses Gerücht zu bekämpfen, wenn so etwas (was Gott verhüten möge) gegen das Kloster entstehen sollte, und um Ketzer zu widerlegen, falls das erforderlich ist. Er kann auch ausgehen, wenn er zum Nutzen der heiligen Kirche von Prälaten gerufen wird, oder wenn solche Angelegenheiten vorliegen sollten, die durch Prokuratoren des Klosters nicht ausreichend geordnet werden können.“