22. Kapitel

Christus spricht: „Wer das Amt eines weltlichen Fürsten hat, muss durch ein besonderes Zeichen ausgezeichnet werden, damit alle ihm gehorchen und ihm Ehre erweisen. So verhält es sich auch mit der Äbtissin, denn sie hat das Amt meiner Mutter und ist ihre Stellvertreterin hier auf Erden. Deshalb soll sie zum Zeichen für größere Verantwortung und zur Erhöhung der geistlichen Gnade vom Bischof die Gabe der Weihung empfangen, so dass sie von den anderen zu unterscheiden ist und geehrt werden kann – nicht wegen ihrer Erwählung, sondern zu meiner und meiner Mutter Ehre. Die Weihe der Äbtissin soll in derselben Weise geschehen, wie die Äbtissinnen von St. Benedikt geweiht wurden, mit der Ausnahme, dass Stab und Ring vorher geweiht werden sollen.