33. Kapitel

Christus spricht: „Die Goldene Schrift sagt, dass – als Mose für das Volk betete, Aaron und sein Gefolge seine Hände stützten, damit sie nicht ermüden sollten, wenn sie so lange ausgestreckt waren. Aber warum brauchten sie das? Hätte ich, Gott, ihn nicht stärken können, der ich ihm Kraft zum Beten gab? Ja, das hätte ich gekonnt, aber das sollte für die, die auf alles verzichtet haben, um an Gott allein festzuhalten, ein Zeichen sein, dass die menschliche Natur schwach ist und eine Stütze braucht. Damit Gottes Freunde also bestehen können und nicht bei ihrer göttlichen Kontemplation von zeitlichen Dingen abgelenkt werden, soll ihnen größerer Trost verliehen werden, so dass sie sich mit umso größerer Kraft zum Göttlichen erheben können.

Deshalb soll man für den Verwalterhof vier Männer von gutem Ruf, Leben und Alter nehmen; diese sollen an die Armen Almosen und Kleider verteilen und bereit sein, Worte der Schwestern und Brüder entgegenzunehmen und Antwort zu geben, und sie sollen imstande sein, mit weltlichen Herren über Angelegenheiten des Klosters zu sprechen und die Lasten der Äbtissin zu erleichtern.

Aber damit sich diese Brüder umso zuverlässiger in den Aufträgen erweisen, die sie erhalten haben, sollen sie vom Kloster leben und an all dem geistlichen Guten teilhaben, was im Kloster bewirkt wird. Sie sollen auch enthaltsam leben und ein rotes Kreuz nah dem Herzen auf dem Gewand tragen, zum Zeichen der göttlichen Freundschaft und Liebe. Sie sollen der Äbtissin Gehorsam in weltlichen Dingen und dem Konfessor in geistlichen Dingen geloben, und sie sollen in derselben Liebe und im Ordensleben leben, mit denselben Sitten, dem Gehorsam und der Regelspflicht wie die, die innerhalb des Klosters wohnen, so dass kein Unterschied in Sitten, im Essen und in der Zucht herrscht. Sie sollen keine Befehle von jemand anders annehmen, als auf Befehl der Äbtissin oder des Konfessors.

Wenn von ihnen eine so unerhörte oder abscheuliche Sünde begangen wird, dass der Orden dadurch besudelt wird, oder das Kloster in Verruf gerät, sollen sie im Klostergefängnis eingesperrt werden. Und wenn der Beichtvater nicht imstande ist, das in Ordnung zu bringen, soll man den Bischof um Rat und Hilfe bitten, wobei doch die Einrichtung der heiligen Regel in allem zu beachten ist. Der Konfessor soll verordnen, wie sie fasten sollen, zu welchen Zeiten sie Essen zu sich nehmen oder Stille halten sollen, wann sie schlafen sollen, und wann und wie sie den Klosterbereich verlassen und sich zu den Herren des Landes begeben sollen.

Ebenso soll er für sie eine ehrbare Tracht verordnen, die Stundengebete, die sie lesen sollen, und wo sie in der Kirche stehen und Christi Leib empfangen sollen. Er soll Plätze für sie einrichten, wo sie essen und schlafen können, und sie sollen einen besonderen Friedhof haben. Von diesen vier, die das Kreuzeszeichen tragen, können einer oder zwei Priester sein, aber man soll beachten, dass sie in allem der Äbtissin und dem Beichtvater gehorchen. Wenn einige von den Arbeitern oder Handwerkern sich dieser Regel unterwerfen wollen, sollen sie dieselben Gesetze und Einrichtungen befolgen, mit Ausnahme dessen, dass sie kein Kreuz tragen. Einer der genannten vier Männer soll der Vorgesetzte der anderen sein, und von ihm sollen sie geführt und belehrt werden, nach Rat und Vorschrift der Äbtissin und dem Befehl des Konfessors in geistlichen Dingen.“