14. Kapitel

Christus spricht): „Die Äbtissin soll vom Konvent mit dem Rat des Bischofs gewählt werden. Aus Ehrfurcht vor meiner hallerseligsten, jungfräulichen Mutter, der dieser Orden geweiht ist, soll sie das Haupt und die Herrin sein, denn die heilige Jungfrau, die sie hier auf Erden stellvertretend vertritt, war nach meiner Himmelfahrt das Haupt und die Königin für meine Apostel und Jünger. Die Äbtissin soll auch unter den dreizehn Priestern einen, mit dem sie und die ganze Schwestern – und Brüdergemeinschaft einverstanden ist, zum Beichtvater von allen auswählen, und der Bischof soll die Wahl bekräftigen und ihn einsetzen.

Nachdem der Bischof ihm unbeschränkte Vollmacht zu binden und zu lösen, zu richten und zu bessern gegeben hat, sollen alle Priester und Brüder ihm in allem gehorchen, so wie die Schwestern der Äbtissin gehorchen, und ohne sein Geheiß sollen sie nichts tun, auch nicht das Allergeringste. Doch soll der Beichtvater – außer wenn es das Urteil über die Brüder und die Beachtung der Regel betrifft – nichts tun, ohne sich mit der Äbtissin zu beratschlagen, denn nachdem sie das Oberhaupt des Kloster ist, soll man sich mit ihr über Angelegenheiten und Güter des Kloster beraten.“