15. Kapitel

Die dreizehn Priester sollen sich nur mit Gottesdienst, Studium und Gebet befassen, sich aber nicht in andere Tätigkeiten und Angelegenheiten einmischen. Jeden Sonntag sollen sie in der Muttersprache das Evangelium aus der Tagesmesse auslegen, so dass alle Gelegenheit haben, es zu hören. Ebenso sollen sie an all den Festtagen öffentlich Predigen, bei deren Vigilien sie bei Brot und Wasser fasten, und überhaupt an allen Festtagen, die Vigilien haben.“