21. Kapitel

Man soll auch wissen, dass es 13 Altäre geben soll, und dass jeder Altar nur einen Kelch haben soll. Der Hochaltar soll dagegen zwei Kelche mit zwei Paar Wasser und Weinkannen haben, zwei Paar Leuchter, ein Kreuz und drei Weihrauchbehälter (von denen der eine an Werktagen und die beiden anderen an Festtagen gebraucht werden sollen), sowie eine Dose (Pyxis) für meinen Leib.

Im übrigen soll man genau darauf achten, dass sich nicht mehr Dinge aus Gold und Silber im Besitz des Klosters befinden. Denn es ist nicht Gold oder Silber oder Edelsteine, was sie als Schatz für sich sammeln sollen, sondern meine Gnade, und das durch unablässiges Studieren, fromme Gebete und Feiern des Gottesdienstes.

Es ist zulässig, Heiligenreliquien ja nach ihren Maßen in Gold, Silber und Edelsteine einzufassen, doch ohne allen Überfluss. An Büchern soll man so viel haben, wie notwendig sind, um den Gottesdienst zu halten, aber nicht mehr. Doch dürfen sie von der Sorte Bücher, die ihrer Bildung und ihrer Studien nützen, so viel haben, wie sie wollen.

Jeder Altar soll sich übrigens mit zwei Garnituren Altargewänder und zwei Garnituren Messgewänder begnügen, die für Fest und Werktage bestimmt sind. Und mehr darf man nicht auf einmal von den oben genannten Dingen in seinem Besitz haben.“