6. Kapitel

Damit die strenge Stille bewahrt werden kann, ist es niemandem erlaubt, vom frühen Morgen etwas zu sprechen, bis die Messe meiner Mutter gesungen ist. Nachdem diese Messe beendet ist, ist es erlaubt, zwischen den Stundengebeten an bestimmten Plätzen geistliche Gespräche zu führen sowie über die Beobachtung der Regel und über das zu reden, was wirklich notwendig ist, und das, bis die Tischgebete gelesen sind.

Leichtfertiges und unnötiges Gerede soll man immer ganz und gar an jedem Platz vermeiden. Wenn die Danksagung nach der Mittagsmahlzeit in der Kirche gelesen worden ist, können die Schwestern miteinander reden, bis sie die Vesper beginnen. Danach soll gewissenhaft Stille eingehalten werden, bis die Danksagung nach dem Abendessen in der Kirche gelesen worden ist.

Die kurze Weile zwischen Danksagung und der geistlichen Lesung ist es erlaubt zu sprechen. Aber nachdem die geistliche Lesung begonnen hat, soll gewissenhaft Schweigen eingehalten werden, bis am folgenden Morgen die Messe meiner ehrenreichen Mutter gesungen ist. Und man soll wissen, dass die Schwestern zu den jetzt aufgezählten stillen Zeiten allgemein verpflichtet sind, aber mit Ausnahme der Schwestern, die für solche Tätigkeiten ausgewählt sind, die man nicht richtig verrichten kann, ohne dass man dabei redet, denn alles soll verständig zugehen, so dass Böswillige keine Gelegenheit zum Meckern haben.