7. Kapitel

Abgesehen von den Fällen, da es notwendig ist oder ein dringliches Begehren ist, darf kein weltlicher Mann oder Frau, kein Ordensmensch oder Priester in die Klausur des Nonnenkloster eintreten. Es ist den Nonnen auch verboten, mit ihnen zu sprechen – außer zu bestimmten Zeiten.“