9. Kapitel

In der Adventzeit sollen alle während des Vierzigtage – Fastens mit demselben Essen fasten, und dies bis zu meinem Geburtstag. Am Freitag, der vor dem Fastensonntag liegt, sollen sie ihr Vierzigtage – Fasten beginnen, das bis Ostern dauert. Vom nächsten Freitag nach meinem Himmelfahrtstag und bis zum Pfingsttag sollen sie mit Fisch und Milchgerichten fasten. Vom Allerheiligentag bis zum Advent sollen sie auch mit Fisch und Milchgerichten fasten.

An den folgenden Tagen sollen sie mit Brot und Wasser fasten, nämlich an den Vigilien (in der Nacht) vor den vier großen Festtagen meiner Mutter Maria – Marias Kirchgang, Maria Verkündigung, Maria Himmelfahrt und ihren Geburtstagen – und an den Vigilien zu allen Aposteltagen – mit der Einschränkung, dass wenn zwei Aposteln an ein und demselben Fest gefeiert werden, wie Petrus und Paulus, Philippus und Jakobus, Simon und Judas – dann gilt ein eintägiges Festen für beide Apostel.

Weiter an den Vigilien zum Fest für Johannes an der lateinischen Pforte, Johannes dem Täufer und den heiligen Erzengel Michael sowie am Allerheiligenabend, am Karfreitag und am Tag vor dem Fest vor Fronleichnam. Diese Tage sollen sie also alle bei Brot und Wasser fasten. Doch sollen Kranke und Alte von diesem Gebot ausgenommen werden, und man soll Mitleid mit denen haben, bei denen man merkt, dass sie sehr schwach sind, ihren Tätigkeiten nachzugehen, wenn sie fasten.

An den übrigen Zeiten darf man das ganze Jahr hindurch jede Woche viermal Fleisch essen, nämlich am Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag. Zu den Abendmahlzeiten an diesen Tagen soll man aber nur Fisch und Milchgerichte essen. Am Mittwoch sollen sie auf Fleisch verzichten, sowohl am Mittag wie zum Abendessen, aber es ist zulässig, an dem Tage Fisch und Milchgerichte zu essen.

Alle Freitage sollen sie das ganze Jahr hindurch bei demselben Essen fasten, wie während des Vierzigtage Fastens. Am Sonnabend sollen sie bei Fisch und Milchgerichten fasten. Im übrig sollen sie an allen anderen Tagen fasten, wenn die Kirche ein besonderes Fasten vorschreibt.“