12. Kapitel

An Feiertagen soll die Äbtissin den Schwestern den Zustand des Hauses und der Einkünfte sowie drohende Schwierigkeiten offen darlegen und ihnen einige Kapitel aus der Klosterregel vorlesen. Und da, wo sie schließt, soll sie am nächsten Feiertag fortfahren, bis die Regel fertig gelesen ist, so dass sich keine Schwester damit entschuldigen kann, dass sie die Regel nicht kennt. Und sie soll erbauliche Gespräche mit ihnen führen und sie ermahnen, falls sie Übertretungen bemerkt.

Dann mag sie ihnen erlauben, einzelne Gespräche zu führen oder im Garten spazieren zu gehen. Die Priester sollen ihre Lesung, ihre Zusammenkünfte und ihr Studium wie an anderen Tagen haben, sofern der Beichtvater sie nicht nach der Situation des Hauses oder nach laufenden Angelegenheiten fragt und um ihren Rat bittet. Sonst können sie, wenn sie wollen, mit Erlaubnis des Konfessors zu ihrer Erholung spazieren gehen.

Den Laienbrüdern soll einer der Priester in aller Einfachheit das Evangelium des Tages auslegen; er soll sie über die Regel unterrichten, sie in den Sitten und dem Leben der Heiligen unterweisen sowie über das Vorbild der Väter sprechen, soll Versäumnisse und Übertretungen tadeln und mit Ermahnungen kommen, wie man sich verhalten soll.“