8. Kapitel

Zu diesen Zeiten können die Nonnen mit weltlichen Personen sprechen, nämlich vom Mittag (non?) bis zur Vesper, aber das nur an Sonntagen oder hohen Feiertagen, und sie dürfen nicht ausgehen, sondern an den dafür vorgesehenen Fenster sitzen. Nach ihrem Eintritt ist es nämlich keinem erlaubt, das Kloster zu verlassen. Wenn jemand begehrt, von Verwandten oder ehrbaren und lieben Freunden gesehen zu werden, so kann sie das Fenster öffnen. Aber ein größerer Lohn wird ihr in Zukunft versprochen, wenn sie es unterlässt das Fenster zu öffnen.“